Frühlingslaub einer alten Linde, Blick in die Krone

Baum- und Gartenpflege

Weilheim in Oberbayern und Umgebung

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Philosophie

Baumpflege, die Natur und Kultur zusammenbringt.

Die Bäume brauchen uns Menschen nicht. Doch wir Menschen brauchen die Bäume. Sie erzeugen die Luft, die wir atmen, und spenden Schatten. Sie bieten Raum für Erholung und Regeneration. Schaffen Lebensraum für unzählige Lebewesen.

Mein Ziel und Anspruch ist es, die Bedürfnisse von Baum und Mensch zusammenzubringen. Durch gelegentliche Kontrollen und fachgerechte Pflege bleiben Bäume oft auch im urbanen Raum bis ins hohe Alter vital und standsicher.

So arbeite ich

Drei Schritte. Keine Überraschungen.

01 — Beratung

Erstberatung vor Ort

Kostenlos im Landkreis Weilheim‑Schongau. Ich schaue mir den Baum oder Ihr Projekt gemeinsam mit Ihnen an und bespreche, was sinnvoll ist — und was nicht.

02 — Angebot

Aufwandsabschätzung

Sie bekommen ein klares Angebot oder eine ehrliche Schätzung. Keine versteckten Kosten, kein Kleingedrucktes.

03 — Ausführung

Sauber & zuverlässig

Termintreu, sauber per Seilklettertechnik, und nach der Arbeit ist Ihr Garten mindestens so ordentlich wie vorher. Schnittgut wird auf Wunsch vor Ort verwertet oder entsorgt.

Porträt von Jakob Liehmann bei der Arbeit am Baum
Über mich

Hallo, ich bin Jakob Liehmann. Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie haben einen Baum, der Sie beschäftigt? Eine Hecke, einen Obstgarten, eine Idee? Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz — die Erstberatung kostet Sie nichts außer einer halben Stunde.

Häufige Fragen

Was Kundinnen und Kunden oft fragen.

Wie oft sollte ich meine Bäume pflegen lassen?

Das hängt von Art und Alter ab. Junge Bäume profitieren von einem Erziehungsschnitt alle 2–3 Jahre. Etablierte Bäume brauchen meist alle 5–8 Jahre eine Kontrolle und einen Pflegeschnitt. Bei Verkehrssicherungspflicht (z. B. Bäume an der Straße oder über dem Parkplatz) empfiehlt sich eine jährliche Sichtkontrolle.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Obstbaumschnitt?

Klassisch zwischen Spätwinter und frühem Frühjahr (Februar bis März), wenn die stärksten Fröste vorbei sind und der Baum noch ruht. Sommerschnitt im Juli/August beruhigt zu starken Wuchs und ist gut zur Auslichtung. Steinobst (Kirsche, Pflaume) schneide ich bevorzugt nach der Ernte.

Braucht man in Bayern eine Genehmigung für eine Baumfällung?

Auf Privatgrund hängt es von der Baumschutzverordnung der jeweiligen Gemeinde ab — Weilheim, Polling und Umgebung haben unterschiedliche Regeln. Generell gilt: zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes nicht stark zurückgeschnitten oder gefällt werden (§ 39 BNatSchG, Vogelschutz). Im Zweifel kläre ich das vor dem Auftrag mit der Gemeinde.

Was kostet eine Baumpflege?

Der Preis richtet sich nach Größe, Zustand und Zugänglichkeit. Eine Erstberatung im Landkreis Weilheim‑Schongau ist kostenlos — danach gibt es ein klares Angebot oder eine ehrliche Aufwandsabschätzung, ohne versteckte Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Kronenpflege und Kroneneinkürzung?

Kronenpflege ist ein behutsamer Schnitt zur Erhaltung von Vitalität und Statik — Totholz raus, Konkurrenztriebe entfernen, Aufbau bewahren. Kroneneinkürzung reduziert die Kronenmasse insgesamt, etwa um die Hebelwirkung bei eingeschränkter Standsicherheit zu verringern. Letzteres ist invasiver und nur in begründeten Fällen sinnvoll.

Wie arbeitet die Seilklettertechnik (SKT)?

Statt Hebebühne oder Kran klettere ich gesichert mit Seilen in den Baum hinein. Das ist schonend für Boden, Wurzelbereich und enge Gärten — kein schweres Gerät, kein Einfahren auf den Rasen. Ich habe den SKT‑A‑Kurs absolviert und arbeite stets mit doppelter Sicherung.

Was passiert mit dem Schnittgut?

Ich entsorge es fachgerecht oder verwerte es auf Wunsch direkt vor Ort — z. B. zu Brennholz oder als Totholzbiotop für Insekten und Kleinlebewesen. Sie entscheiden, was am sinnvollsten ist.

Sind Sie versichert?

Ja. Für meinen Betrieb besteht eine Berufshaftpflichtversicherung über die Mannheimer Versicherung AG mit 5 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.